Auf der Karte wird nur eine kleine Auswahl von unterstützten Projekten angezeigt, die im FLS-Bulletin oder im Rahmen von FLS-Anlässen vorgestellt worden sind (zum Lesen den betreffenden Ort anklicken).
Seit der Gründung 1991 hat der FLS bereits mehr als 2‘900 Projekte mit rund 160 Millionen Franken unterstützt. Damit wurden in allen Landesgegenden Investitionen in drei bis vierfacher Höhe ausgelöst (rund eine halbe Milliarde Franken).
Naturerlebnisse sollen auch in der Stadt möglich sein. Dafür will die Stadt Kriens eine bisher…
In Worb können Interessierte neuerdings zur Hochzeit oder zur Geburt eines Kindes einen…
Empfänger von Finanzhilfen sind:
Für die Unterstützung durch den FLS sind das Engagement der Projektträger, ihre Fachkompetenz und die Beispielwirkung des Projekts hinsichtlich Zielen, Realisierung und Methodik wichtig. Bevorzugt werden Projekte mit einer räumlichen Ausstrahlung und einer nachhaltigen Wirkung.
Der FLS arbeitet unbürokratisch. Er kann dort aktiv werden, wo keine anderen Institutionen finanzielle Unterstützung leisten. Die Hilfen des FLS werden in Form von à-fonds-perdu-Beiträgen gewährt. Finanziert wird der FLS durch Beiträge des Bundes sowie durch freiwillige Beiträge der Kantone und Gemeinden, der Wirtschaft und von Privatpersonen. Allgemeine Spenden wie auch ein aktives Sponsoring für einzelne Projekte sind willkommen. Spendenkonto: PC 30-701-5 / IBAN: CH36 0900 0000 3000 0701 5
Der FLS unterstützt Projekte, die folgende Massnahmen zur Erhaltung der biologischen und strukturellen Vielfalt der Landschaft beinhalten:
Der FLS kann auch Massnahmen im Bereich der Information über die Notwendigkeit der Erhaltung und Pflege von Kulturlandschaften finanziell unterstützen, sofern sie in Zusammenhang stehen mit einem vom FLS unterstützten, integralen Projekt. Ein integrales Projekt umfasst alle wichtigen Landschaftselemente des betreffenden Gebietes und enthält konkrete Aufwertungsmassnahmen zugunsten der Natur und Landschaft.
Beitragsgesuche können von privaten oder öffentlichen Trägerschaften an den FLS gerichtet werden. Die Trägerschaft soll eine klare Zielvorstellung des Projektes haben. Die Umsetzbarkeit muss gewährleistet sein. Zudem muss eine Kostenübersicht und ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Für die Projektbeurteilung sind im weiteren folgende Gesichtspunkte wichtig:
Die Projekte sollen als unmittelbares Resultat eine sichtbare Umsetzung mit konkreten Massnahmen im Gelände beinhalten.
Dauerhafte Lösungen sollen gegenüber kurzfristig angelegten bevorzugt werden.
Es wird eine ideelle oder materielle Eigenleistung erwartet.
Die Vorhaben sollen von der lokalen Bevölkerung mitgetragen werden, es sei denn, das Projekt selber habe die Motivation und den Einbezug der Bevölkerung zum Ziel.