Zukunft des FLS - bis ins Jahr 2031 gesichert!

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FLS-Medienmitteilung (22.3.2019):

Die Eidg. Räte haben die Rechtsgrundlagen bis 2031 verlängert und weitere 50 Mio Franken bereitgestellt
 

Der Fonds Landschaft Schweiz FLS kann sein Engagement für naturnahe Kulturlandschaften weiterführen

Der Stände- und der Nationalrat haben am 22. März 2019 definitiv Ja gesagt zur Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz. Das Parlament setzte sich damit über Einwände des Bundesrats hinweg, der den FLS aus ordnungspolitischen Gründen nicht hatte weiterführen wollen. Für das neue FLS-Jahrzehnt 2021 – 2031 sind weitere 50 Mio CHF bewilligt.

Die neuen Rechtsgrundlagen des FLS gelten bis Mitte 2031 (ohne Verlängerung hätte der FLS seine Fördertätigkeit im Jahr 2021 aufgeben müssen). Der Ständerat hatte sich bereits am 13. Dezember 2018 ohne Gegenstimme für die Weiterführung des FLS ausgesprochen und 50 Millionen Franken für die Zeit von 2021 bis 2031 bewilligt. Der Nationalrat folgte diesen Beschlüssen am 11. März 2019 mit klaren Mehrheitsentscheiden. In den Schlussabstimmungen haben die beiden Räte nun heute Freitag (22. März 2019) mit 43 gegen 1 Stimme (Ständerat) bzw. 141 gegen 47 Stimmen (bei 2 Enthaltungen / Nationalrat) die Erneuerung des FLS definitiv besiegelt.

Damit kann der FLS, der 1991 zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft als verwaltungsunabhängiges Förderinstrument gegründet worden war, sein Engagement auch im kommenden Jahrzehnt weiterführen. Er hat bisher in allen Landesgegenden bereits mehr als 2500 lokale und regionale Projekte zur Pflege, Aufwertung und Wiederherstellung naturnaher Kulturlandschaften mit insgesamt 150 Millionen Franken fördern können.

FLS-Präsidentin Verena Diener: „Auftrag und Verpflichtung“

FLS-Präsidentin Verena Diener ist sehr erleichtert über die komfortable Zustimmung des Parlaments zur Weiterführung – und erfreut über das gute Zeugnis, das dem FLS für sein bisheriges Wirken ausgestellt worden ist: in den Beratungen des Parlaments wie auch in der (lediglich aus ordnungspolitischen Überlegungen ablehnenden) Stellungnahme des Bundesrates. „Die vielfach ausgesprochene Wertschätzung für die bisherige Arbeit ist für den FLS Auftrag und Verpflichtung, weiterhin zeitgemässe Antworten für den Umgang mit der kostbaren Ressource Landschaft zu finden und zu fördern.“ Besonders dankbar ist die FLS-Präsidentin der Umweltkommission des Ständerats (UREK-S), die den Vorstoss ihres Mitglieds Werner Luginbühl sofort aufgegriffen und der FLS-Verlängerung mittels einstimmiger Kommissionsinitiative zum Durchbruch verholfen hat.

 

Informationen und Medienmitteilungen zur Vorgeschichte:

Freude herrscht: Der Nationalrat hat der FLS-Verlängerung überraschend deutlich zugestimmt!

Meldung der Nachrichtenagentur SDA über die Entscheidung vom 11. März:

Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) wird um zehn Jahre verlängert. Für die Periode 2021 bis 2031 ist erneut ein Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken vorgesehen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Verlängerung des Fonds und dem Betrag zugestimmt. Der Fonds leiste wertvolle Unterstützung für die Pflege und den Erhalt von Landschaften, Natur- und Kulturdenkmälern in der ganzen Schweiz, sagte Karl Vogler (CSP/OW) namens der Kommission. Als einzige Partei lehnte die SVP den Fonds aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen ab, wie Felix Müri (LU) sagte. Die finanziellen Mittel seien für eine bestimmte Zeit gesprochen worden. Es könne nicht sein, dass die Subventionen immer wieder verlängert würden.

Protokoll der Nationalrats-Sitzung vom 11. März

 

Nationalratskommission ist für die Verlängerung des FLS

Nach dem Ständerat befürwortet auch die vorberatende Kommission des Nationalrats die Verlängerung des Fonds Landschaft Schweiz bis 2031 und seine Speisung mit 50 Millionen Franken. Das letzte Wort hat nun der Nationalrat am 11. März in der Frühlingssession.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat am 18. Februar dem Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Fonds Landschaft Schweiz mit 18 zu 7 Stimmen zugestimmt. Dies gab das Kommissionssekretariat auf Anfrage bekannt. Ebenfalls gutgeheissen wurde ein Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken für die Periode 2021 bis 2031. Die UREK-N folgte damit dem Ständerat, der sich am 13. Dezember ohne Gegenstimme (mit einer einzigen Enthaltung) für die Weiterführung des FLS ausgesprochen hatte.

 

Der Ständerat hat der Weiterführung des FLS bis ins Jahr 2031 einstimmig zugestimmt.

Der Ständerat unterstützt das Vorhaben, den Fonds Landschaft Schweiz FLS um zehn Jahre zu verlängern - gegen den Widerstand des Bundesrates. Für die Periode 2021 bis 2031 ist ein Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken vorgesehen.

Der Ständerat hat am 13. Dezember 2018 diskussions- und oppositionslos einem Gesetzesentwurf seiner Umweltkommission (UREK-S) für die Weiterführung des FLS über die aktuelle Befristung (31.7.2021) hinaus zugestimmt. Auslöser war eine parlamentarische Initiative, die von den Kommissionen beider Räte angenommen worden war.

2019 muss nun noch der Nationalrat darüber befinden. Die Behandlung der Vorlage ist in seiner vorberatenden Kommission (UREK-N) am 18. Februar geplant; falls sie zustimmt, könnte der Nationalrat in der Märzsession 2019 als Zweitrat entscheiden und die FLS-Verlängerung dann von beiden Räten in den Schlussabstimmung am 22. März 2019 definitiv besiegelt werden. Die gesetzliche Grundlage wird anschliessend noch dem fakultativen Referendum unterstellt sein.

Der Ständerat beurteilt die bisherige Tätigkeit des Fonds sehr positiv: Dieser leiste wertvolle Unterstützung für Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften in der ganzen Schweiz, erklärte Werner Luginbühl (BDP/BE) im Namen der Kommission: "Sie ist der Meinung, dass bei einem Verzicht auf eine Weiterführung des FLS ein einzigartiges Förderinstrument verloren ginge." Die Kantone hätten sich 2015 "praktisch einhellig für die Weiterführung des FLS und für eine ausreichende Dotierung mit finanziellen Mitteln ausgesprochen."

Der FLS war 1991 vom Parlament anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft ins Leben gerufen worden, um zunächst während zehn Jahren konkrete Massnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Kulturlandschaften zu fördern. "Weil sich der FLS bewährt hat, haben die eidgenössischen Räte die Rechtsgrundlagen mittlerweile zweimal um je zehn Jahre verlängert und entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt", sagte Kommissionssprecher Luginbühl in der Ständeratsdebatte. "Dank diesen dreifachen Parlamentsbeschlüssen und freiwilligen Beiträgen von Kantonen, Gemeinden und Privaten hat der FLS bis heute rund 145 Millionen Franken für mehr als 2500 lokale und regionale Projekte in allen Landesgegenden einsetzen können. Damit konnten Investitionen in der Grössenordnung von einer halben Milliarde Franken in die Schönheit und in den ökologischen Wert schweizerischer Kulturlandschaften ausgelöst und mitfinanziert werden."

Der Bundesrat hatte sich - wie schon bei den zwei letzten FLS-Verlängerungen - gegen die Weiterführung des Förderinstruments ausgesprochen. Bundesrätin Doris Leuthard musste die ablehnende Stellungnahme des Bundesrates an ihrem letzten Arbeitstag im Ständerat vertreten. Ihr kurzes Votum und das Eintretensreferat von Kommissionssprecher Werner Luginbühl sind hier nachzulesen oder auch in Videos festgehalten. Das Fazit von Kommissionssprecher Luginbühl lautete:

"Im Unterschied zu anderen Instrumenten, die flächendeckend und Top-down wirken, fördert der Fonds Landschaft Schweiz gezielt auf Gesuch hin ausschliesslich freiwillige Bemühungen von unten. Er unterstützt unbürokratisch Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Gemeinwesen, die einen Mehrwert in der Landschaft schaffen wollen. Viele Stiftungen und Institutionen - und das war auch ein entscheidendes Argument - stützen ihre Beurteilung, ob sie mitfinanzieren, auf ein Engagement des Fonds ab. Die Arbeitsgruppe von National- und Ständerat, welche die Fonds-Idee damals erarbeitete, schrieb 1990, dass die durch bauliche und landwirtschaftliche Tätigkeit geprägte Schweizer Kulturlandschaft einem Zerfallsprozess ausgesetzt sei, der sich dramatisch beschleunigt habe. Durch das Wirken des Fonds konnte das eine oder andere gerettet oder wiederhergestellt werden. Hingegen hat sich an dieser Entwicklung, wie sie damals unsere Vorgängerinnen und Vorgänger geschildert haben, leider nichts geändert. Insofern ist die Notwendigkeit eines solchen Instrumentes nach wie vor gegeben."

In der Gesamtabstimmung hat der Ständerat dem FLS-Verlängerungsgesetz mit 41:0 Stimmen ohne Enthaltungen zugestimmt. Die Ausgabenbremse (die eine Zustimmung der Mehrheit der Ratsmitglieder verlangt, im Ständerat also mindestens 24 Stimmen) wurde mit 42:0 Stimmen überwunden. Der Finanzierungsbeschluss (Einlage von 50 Mio CHF für zehn Jahre in den Fonds) wurde mit 40:0 Stimmen gutgeheissen.

(Quelle: Meldung der Nachrichtenagentur sda, ergänzt mit Angaben aus dem Protokoll des Ständerats)

 

Trotz ablehnender Stellungnahme des Bundesrats: Die Vorlage ist reif für die Beratung im Ständerat

Ständeratskommission weiterhin einstimmig für die Weiterführung des FLS bis ins Jahr 2031

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) hat an ihrer Sitzung vom 13. November 2018 einstimmig an Ihrem Antrag festgehalten, die Finanzierung des Fonds Landschaft Schweiz um zehn Jahre zu verlängern, obwohl der Bundesrat die Ablehnung der entsprechenden Kommissionsinitiative (18.401) beantragt hat. Die Vorlage ist damit reif für die Beratung im Ständerat und wurde zunächst für Dienstag, 27. November 2018, traktandiert. Aus Zeitgründen musste die Beratung aber verschoben werden, voraussichtlich auf Donnerstag, 13. Dezember 2018. Nach dem Ständeratsentscheid und erneuter Kommissionsberatung in der UREK des Nationalrats (UREK-N) wird der Nationalrat im Jahr 2019 abschliessend über die Weiterführung des FLS entscheiden.

 

Medienmitteilung des Bundesrats vom 7.11.2018:

FLS: Bundesrat lehnt weitere finanzielle Unterstützung ab

Zum Bericht und Antrag der UREK-S hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 seine Stellungnahme abgegeben.

Der Bundesrat hat am 7. November 2018 die von der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Energie und Kommunikation (UREK-S) mit einer parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Verlängerung des FLS abgelehnt. Der Fonds sollte für die Jahre 2021-2031 mit insgesamt 50 Millionen Franken ausgestattet werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Bund aus ordnungspolitischen Gründen keine weiteren Einlagen in den Fonds leisten sollte. Zum einen sah auch das Parlament bei der Äufnung des Fonds zur 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft eine einmalige Einlage des Bundes vor. Zum andern bilden Spezialfonds Parallelhaushalte neben dem ordentlichen Bundeshaushalt, erhöhen die Komplexität der Bundesrechnung und verringern damit deren Transparenz.

 

Medienmitteilung der Parlamentsdienste vom 14.8.2018:

Verlängerung des Fonds Landschaft Schweiz um 10 Jahre

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat die gesetzlichen Grundlagen für die Verlängerung des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) bis 2031 ausgearbeitet. Die Kommission würdigt die Arbeit des Fonds, der seit 1991 die Eigenart und Vielfalt der Schweizer Landschaften fördert.

Die Kommission hat einstimmig einen Erlassentwurf verabschiedet, mit dem die Finanzierung des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) um weitere zehn Jahre ermöglicht wird. Die Verlängerung des Fonds ist der Kommission ein wichtiges Anliegen. Sie hat deshalb Anfang Jahr eine Kommissionsinitiative (18.401) eingereicht, um das verwaltungsunabhängige Förderinstrument um ein weiteres Jahrzehnt (2021-2031) fortzuführen. Für die neue Laufzeit soll der Fonds mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden.

Der Fonds wurde 1991 anlässlich des 700-jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft vom Parlament geschaffen. Nachdem der Fonds zunächst auf zehn Jahre angelegt war, wurde er zweimal fortgeführt, bis 2011, beziehungsweise bis 2021. Die Kommission beurteilt die bisherige Tätigkeit des Fonds sehr positiv: Er leistet wertvolle Unterstützung für Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften in der ganzen Schweiz. Diese Projekte werden von Kantonen, Gemeinden und Dritten mitfinanziert. Damit haben die Finanzhilfen des Fonds einen Multiplikationseffekt und schaffen ökologischen und wirtschaftlichen Mehrwert. Der Ständerat wird voraussichtlich in der Wintersession über die Verlängerung des Fonds entscheiden.

Die Kommission hat am 13. August 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (SVP/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Der Bericht der Ständeratskommission zur FLS-Verlängerung und der Beschlussentwurf sind veröffentlicht worden. Sie sind online auf der Webseite des Parlaments zu finden, jeweils auf Deutsch, Französisch, und Italienisch.

 

Medienmitteilung der Parlamentsdienste vom 10.4.2018:

Nationalratskommission unterstützt die Weiterführung des FLS

Finanzierung des Fonds Landschaft Schweiz soll um 10 Jahre verlängert werden.

Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) hat die Initiative 18.401 ihrer Schwesterkommission vorgeprüft, wonach die Finanzierung des 1991 anlässlich des 700-jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft geschaffenen Fonds Landschaft Schweiz (FLS) um weitere 10 Jahre verlängert werden soll. Sie stellt fest, dass dank dem FLS mehr als 2500 lokale und regionale Projekte unterstützt werden konnten, die angesichts der zunehmenden Urbanisierung die naturnahen Kulturlandschaften der Schweiz aufwerten. In ihren Augen leistet dieser unabhängige Fonds eine sehr gute, effiziente Arbeit ohne zu grossen bürokratischen Aufwand. Die Kommission anerkennt, dass es nicht nur um kulturelle und emotionale, sondern auch um wirtschaftliche und ökologische Aspekte geht. Ihrer Meinung nach ist es wichtig, dass sich auch die Kantone und Gemeinden an diesen Projekten beteiligen und die Modalitäten der Finanzierung sorgfältig geprüft werden. Sie beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.

Die Kommission hat am 10. April 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (SP, VD) getagt.

 

Medienmitteilung der Parlamentsdienste vom 12.1.2018:

Ständeratskommission will weitere Verlängerung des FLS um zehn Jahre

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) beurteilt die bisherige Tätigkeit des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) sehr positiv. Sie hat deshalb beschlossen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit dem Ziel, diesen Fonds weitere zehn Jahre (2021–2031) zu finanzieren und ihn mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken auszustatten.

Die Kommission hat beschlossen, eine Initiative auszuarbeiten, die darauf abzielt, den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) weitere zehn Jahre, das heisst im Zeitraum 2021–2031, mit 50 Millionen Franken zu finanzieren. Der FLS wurde 1991 anlässlich des 700-jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft auf eine parlamentarische Initiative der Büros beider Räte hin geschaffen. Dieser Fonds, der als von der Bundesverwaltung unabhängiges Instrument konzipiert wurde, leistet finanzielle Unterstützung für Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften in der ganzen Schweiz. Nachdem er zunächst auf zehn Jahre angelegt war, wurde er zweimal fortgeführt, bis 2011 bzw. bis 2021. Da die UREK-S erneut eine sehr positive Bilanz über die Tätigkeit des Fonds zieht, möchte sie den Fonds per Kommissionsinitiative ein weiteres Mal verlängern.

Die Kommission hat am 11. und 12. Januar 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (SVP/TG) getagt.

 

Weiterführende Informationen:

Ein Förderinstrument für Landschaft und Gemeinden

Mehrere Hundert Gemeindeprojekte hat der Fonds Landschaft Schweiz FLS unterstützt. Damit das Engagement für naturnahe Kulturlandschaften weitergehen kann, hofft der FLS auf einen positiven Parlamentsentscheid.

Klicken Sie hier, um den Artikel dazu zu lesen, der in der Nummer 3 (März 2018) der Schweizer Gemeinde publiziert wurde, der Zeitschrift des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).

 

Der Fonds Landschaft Schweiz FLS soll weiter wirken

Um Projekte zur Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften zu fördern, hat das eidgenössische Parlament im Jubiläumsjahr 1991 den Fonds Landschaft Schweiz FLS gegründet. Seine Rechtsgrundlagen laufen Mitte 2021 aus. Doch anfangs 2018 hat die Umweltkommission des Ständerats die Initiative ergriffen und einen ersten Schritt zur Weiterführung des verwaltungsunabhängigen Förderinstruments getan - bestens passend zum aktuellen Jahr des Kulturerbes.

Hier finden Sie den ganzen Artikel, der in der Nummer 1/2018 von N+L Inside publiziert wurde, der Zeitschrift der Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL).

 

Gutes Zeugnis für den Fonds Landschaft Schweiz

Eine vom Fonds Landschaft Schweiz durchgeführte Umfrage bei früheren Projektverantwortlichen zeichnet ein positives Bild des Erfolgs der unterstützten Projekte. Im Winter entscheidet das Parlament über die Verlängerung des Fonds. Der freischaffende Wissenschaftsjournalist Lukas Denzler hat ein Gespräch mit FLS-Präsidentin Verena Diener geführt und in der Nummer 39 (28.9.2018) der Fachzeitschrift TEC21 (Schweizerische Bauzeitung) einen Beitrag verfasst.

Klicken Sie hier, um den ganzen Artikel zu lesen.