Der FLS ist ein „Kind“ des Parlaments - als Geschenk ans Schweizer Volk zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft gegründet

Er wurde als Beitrag des Parlaments zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft als verwaltungsunabhängiges Förderinstrument konzipiert, auf Antrag des Büros beider Räte geschaffen und zunächst für zehn Jahre eingerichtet. Weil sich das Instrument bewährte, haben der National- und der Ständerat die befristeten Rechtsgrundlagen zwei Mal um je zehn Jahre verlängert (bei positiver Würdigung auch durch den Bundesrat, der dann aber aus rein finanzpolitischen Gründen gegen die Kommissionsanträge für die Weiterführung des FLS war). Nachdem die Rechtsgrundlagen am 31.7.2021 auslaufen und die finanziellen Mittel (jeweils 50 Millionen für zehn Jahre) bis dann aufgebraucht sein werden, hat das Parlament im März 2019 entschieden, dass der FLS weitergeführt werden soll - zunächst bis 31. Juli 2031.

 

Hinweis zur Vorgeschichte:

Bei der FLS-Gründung im Jubiläumsjahr 1991 war die Absicht, «etwas von bleibendem Wert» zu schaffen; die Gründung erfolgte aber zunächst bloss für zehn Jahre, doch wurde damals festgehalten, dass der FLS, sollte er sich bewähren, später erneut verlängert oder auch unbefristet weitergeführt werden solle.

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